AGB
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für das High Flames Festival, stimmt der Besucher unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die hier nachfolgend aufgelistet werden. Zusätzlich verpflichtet sich der Besucher, die Informationen auf unserer Website (www.highflames-festival.de) zur Kenntnis zu nehmen und Anweisungen des Festivalpersonals folge zu leisten.
Rückerstattung
Sollte die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt werden, ist der Käufer berechtigt, seine Eintrittskarte innerhalb von 6 Wochen zurückzugeben. Der Käufer bekommt den Preis der Eintrittskarte zurückerstattet.
Sollte die Veranstaltung jedoch durch höhere Gewalt, wie z.B. Naturereignissen jeder Art, abgesagt oder unterbrochen werden müssen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz.
Sollte das Festival aufgrund von behördlicher oder gerichtlicher Anordnung abgebrochen oder abgesagt werden, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
Dem Veranstalter ist es erlaubt, das Programm zu ändern. Sollte es zu Änderungen kommen, verpflichtet sich der Veranstalter, diese bekannt zu geben. Durch Veränderungen im Programmablauf, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Art.
Verhalten auf dem Gelände
Es wird am Einlass durch unser Sicherheitspersonal zu Zugangskontrollen (Bodycheck) kommen.
Bei Zuwiderhandeln folgender Punkte, können Besucher dem Festivalgelände verwiesen werden und der Einlass kann verwehrt werden:
- strafbare Handlungen, ausländerfeindliches und sexistisches Verhalten, sexuelle Belästigungen jeglicher Art, Vandalismus, Crowdsurfing
- Betreten des Backstagebereiches und der Bühne
- Missachtung der Anweisungen des Personals
- unerlaubter Handelsbetrieb
- Urinieren im Freien
- Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährige verletzen
- Mitnahme von: Taschen, Rucksäcke und nicht-transparente Turnbeutel aller Art, volle Tetra-Paks, volle Trinkflaschen, Glasflaschen/Glasbehälter, Dosen, Kanister, Trinkrucksäcke, Plastikflaschen, selbst mitgebrachte Lebensmittel, Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art, Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer), Stühle, Sitzmöbel, Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel), Aufzeichnungsgeräte (professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment), Tiere aller Art, sperrige Gegenstände wie Fahnenstangen, Selfie-Sticks, große Regenschirme und Sonstige, Campingequipment, Motorradhelme, Betäubungsmittel jeglicher Art
Davon ausgenommen:
Bauch- oder Gürteltasche (bis max. 25cm x 10cm x 15cm) oder Brustbeutel in den Maßen eines DIN A5-Flyers (21cm x 15cm x 2cm) ist erlaubt, ebenso wie ein transparenter Turnbeutel in DIN A4-Größe, flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis 100ml (bis maximal 2 Stück pro Person) in geeigneten Plastikgefäßen; leere, faltbare Trinkflaschen bis 1 Liter, leere Tetra Paks bis 1 Liter, leere Trinkschläuche bis 1 Liter, offene Trinkbecher aus Kunststoff oder Pappe bis 0,5 Liter, Regenschirme bis zu einer maximalen Länge von einem Unterarm im zugeklappten Zustand
Einlass
Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.
Sobald das Ticket entwertet wurde, wird es gegen ein Festivalband eingetauscht und verliert somit seine Gültigkeit. Auf Verlangen des Sicherheitspersonals, ist das Festivalband diesem vorzuzeigen. Zu stark beschädigte Bänder verlieren automatisch ihre Gültigkeit und verpflichten nicht zum Ersatz.
Zu stark alkoholisierten Besuchern, kann der Zugang zum Festivalgelände untersagt werden.
Babys und Kinder unter 6 Jahren wird weder zum Veranstaltungsgelände, noch zum Campingplatz Einlass gewährt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, müssen in Begleitung eines Sorgeberechtigten sein oder dürfen sich nur mit einer schriftlichen Erlaubnis („Muttizettel") und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aufhalten.
Außerdem dürfen sich Jugendliche über 16 nach 24 Uhr nur mit einer schriftlichen Erlaubnis („Muttizettel") eines Personensorgeberechtigten auf dem Gelände aufhalten. Das bezieht natürlich auch das Campinggelände mit ein. Eine Kopie des Personalausweises des Sorgeberechtigten muss mitgeführt werden.
Camping
Das Campen ist nur an ausgewiesenen Flächen erlaubt. Not und Rettungswege müssen freigehalten werden. Es besteht keine freie Campingplatzwahl. Campingflächen werden zugewiesen.
Offenes Feuer ist untersagt. Campingflächen müssen sauber verlassen werden.
Auf dem gesamten Campinggelände gilt die StVO. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Verbotene Gegenstände: Glasflaschen/Glasbehälter, große Gasflaschen, unverhältnismäßige Aufbauten wie Partyzelte o.ä., Wohnungseinrichtungen wie Sofas, Sessel, große Tische, Baumaterial, Sperrmüll, Stromgeneratoren, Aggregate, externe Autobatterien, (Auto-)Anhänger, Trockeneis, flüssige Grillanzünder, Kühlschränke, Megaphone, Laserpointer, Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art, Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer), Tiere aller Art, Betäubungsmittel jeglicher Art, Schlosserhammer über 300g und Gummihammer über 400g und alle weiteren Hammerarten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf den Campingflächen abgestellt werden und erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenansprüche jeglicher Art können nicht geltend gemacht werden.
Erlaubte Gegenstände:
Zelte und Zeltmaterial, Zeltzubehör wie Campingstühle, Campingtische, ein normaler Pavillon (3x3 Meter) pro Camp (gilt für ungefähr 10 Personen – wenn größere Gruppen zusammen campen, sind entsprechend mehrere Pavillons erlaubt); kleine Dreibein-Grills, Holzkohleanzünder, Gaskocher mit Gaskartuschen (Kartuschen bis max. 450g), Getränkefässer (bis 5 Liter), Getränkedosen, Plastikflaschen, Tetra Paks, Schlosserhammer bis 300g und Gummihammer bis 400g
Parkplatz
Auf dem gesamten Park und Campingflächen gilt die StVO. Es ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fahrzeuge, die auf den Parkflächen abgestellt werden und erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenansprüche jeglicher Art können nicht geltend gemacht werden.
Haftung
Der Besucher haftet für seine Schäden.
Das High Flames Festival haftet nicht für verlorene, geklaute oder beschädigte Gegenstände.
Der Besucher ist sich bewusst, dass es durch laute Musik zu Gesundheitsschädigungen kommen kann und sollte selbstständig darauf achten, welcher Menge an lautstarker Musik er sich aussetzt. Zur Sicherheit wird Gehörschutz an der Bändchenausgabe zur Verfügung gestellt.